Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Wir liefern grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers – setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus. Für Sukzessivlieferungsverträge oder bei ständig unterhaltenen Geschäftsbeziehungen gelten unsere einmal bekannt gegebenen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für alle Folgegeschäfte.

 

Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Lieferverträge kommen, soweit sie auch durch Vermittler oder Vertreter entgegengenommen werden, erst aufgrund unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam zustande. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich. Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits stets der Schriftform.

 

Lieferung auf Kredit / Rücktritt

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich bei Eingang fällig und in bar zu begleichen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wechsel und Schecks nehmen wir grundsätzlich nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt uneingeschränkter Diskontfähigkeit an, wobei Gebühren, Kosten sowie fiskalische Abgaben und Spesen zu Lasten des Käufers gehen. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlegung, Protest, Benachrichtigung und Zurückweisung im Falle der Nichteinlösung. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Wir behalten uns vor, gegenüber Kaufleuten und Gewerbetreibenden vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Grundlage von Lieferungen auf Zahlungsziel ist stets die unverminderte Kreditwürdigkeit des Käufers. Vorgenommene Lieferungen auf Kredit verpflichten uns nicht, auch auf künftige Lieferungen Zahlungsziele einzuräumen. Wir sind berechtigt, jederzeit auf Vorauskasse zu bestehen. Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, wie Einleitung eines Insolvenzverfahrens, Scheckproteste, Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verletzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns oder Dritten, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zur Folge. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Für alle Zahlungen des Käufers gilt – unabhängig von dessen Bestimmung – § 367 Abs. 1 BGB.

 

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit der Maßgabe der nachstehenden teilweise erweiterten Bedingungen:

a) Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung bestehender Forderungen unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die sofortige Rücklieferung aller noch beim Käufer befindlichen und unbezahlten Waren auf Kosten des Käufers zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers an unserem Eigentum ist ausgeschlossen. Erfolgt die Rücklieferung nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist, so sind wir befugt, die in unserem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Käufers abzuholen oder abholen zu lassen (Wegnahmerecht).

b) Der Käufer ist zur Verfügung über unser Eigentum nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zu einer – auch nachrangigen – Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht befugt.

c) Alle Ansprüche aus dem Weiterverkauf unseres Eigentums sind vom Käufer im Voraus in Höhe unserer anteiligen Lieferpreise an uns abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber uns nachkommt. Er verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräußerung auf Kredit seinerseits das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten. Die daraus sich ergebenden dinglichen Ansprüche gelten schon jetzt als an uns abgetreten. Die vorstehenden Abtretungen nehmen wir hierdurch an.

d) Von Zugriffen Dritter auf unser Eigentum sowie von Pfändungen an uns abgetretener Ansprüchen sind wir unverzüglich zu unterrichten.

e) Bei Zuwiderhandlungen des Käufers hinsichtlich Abs. c) und Abs. d) sind wir befugt, sofort alle noch offenen Kaufpreisforderungen fällig zu stellen, auch unabhängig von einer evtl. zuvor getroffenen Fälligkeitsabrede.

f) Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen ihm ohne Einschränkung zustehen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so verpflichten wir uns insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

g) Vermischung, Verbindung und Verarbeitung von uns gelieferter Ware erfolgt in unserem Namen, so dass das Miteigentum gem. § 947 ff. BGB unmittelbar auf uns übergeht.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für alle Sachen, die in unserem Miteigentum stehen.

 

Liefertermin / Lieferverzug / Höhere Gewalt / Rücktritt

a) Genannte Liefertermine sind nur im Rahmen unserer Liefermöglichkeit verbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Wir sind stets bemüht, alle Liefertermine pünktlich einzuhalten.

b) Geraten wir in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist (§ 326 BGB) ist auf mindestens 4 Wochen zu bemessen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug eingetreten ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.

c) Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt (z.B. Krieg, Blockaden, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei uns) sowie unvorhersehbare oder unbeeinflussbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Lieferungen nach Wegfall des hindernden Ereignisses kann der Käufer nur dann ablehnen, wenn er nachweist, dass die spätere Lieferung für ihn nicht mehr von Interesse ist. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben.

 

Annahmeverzug

Der Käufer hat für termingerechte Abnahmebereitschaft Sorge zu tragen. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug (Annahmeverzug), so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

Nimmt der Käufer die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Bereitstellung bzw. bei avisiertem Versand umgehend ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen oder die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Käufers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

Erfüllungsort / Gefahrübergang / Versenden / Abnahme

a) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die Zahlungen des Kunden ist Kettig.

b) Die Gefahr für Lieferungen und Leistungen durch uns geht – auch bei frachtfreier Lieferung – spätestens mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Ware unser Haupt- oder Auslieferungslager verlässt bzw. die Leistung an unserem Sitz, an unserer Niederlassung oder an unserem Auslieferungslager erbracht ist. Erfolgt eine Lieferung / Leistung aus einer Niederlassung / Auslieferungslager, so bleibt die Festlegung des Erfüllungsortes gemäß Abs. a) hiervon unberührt.

c) Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem Käufer bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. der Ladungssicherung sowie des Gefahrguttransportes.

d) Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des Käufers.

e) Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen bzw. Abtanken darüber hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln sie auf das alleinige Risiko des Käufers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

f) Bei Lieferungen in Tankfahrzeugen und Aufsetztanks hat der Empfänger für einen einwandfreien technischen Zustand seiner Tanks oder sonstigen Lagerbehälter zu sorgen und den Anschluss der Abfüllleitungen an sein Aufnahmesystem in eigener Verantwortung zu veranlassen. Unsere Verpflichtung beschränkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen.

g) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen, soweit aus deren Verhalten eine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden könnte. Die Haftung der Dritten bleibt unberührt.

h) Die Rücknahme gelieferter Ware, die nicht durch unser Verschulden bedingt ist, erfolgt unter Berechnung von 10 % des Rechnungswarenwertes, mindestens jedoch Euro 50 netto.

 

Preise

a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die Angebotspreise verstehen sich netto in Euro (sofern entsprechend gekennzeichnet oder gesetzlich vorgeschrieben) und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Hauptlager. Die Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet.

b) Ja nach Auftragswert bzw. Lieferentfernung werden bei jeder Rechnung eine Bearbeitungspauschale, ein Mautkosten- sowie Versicherungsanteil und/oder Frachtkosten zusätzlich in Rechnung gestellt..

c) Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Berechnung nach unseren am Versandtag gültigen Preisen.

d) Bestätigte Preise gelten – soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde – maximal für 30 Tage ab Vertragsschluss.. Nach Ablauf der Frist sind neue Vertragsvereinbarungen zu treffen.

e) Preisänderungen bleiben in jedem Falle – auch bei einer Festpreisvereinbarung – jederzeit vorbehalten, wenn sich für die Mineralölwirtschaft insgesamt fiskalische Abgaben (z.B. Mineralölsteuer, Abgaben etc.), Frachten, Rohstoffpreise und/oder sonstige Kosten ändern.

 

Verpackung

a) Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen beim Käufer von diesem in entleertem, einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzusenden oder frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben.

b) Kommt der Käufer der unter Abs. a) genannten Verpflichtung nicht fristgemäß nach, sind wir berechtigt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit eine angemessene Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen.

c) Die angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden, Leihverpackungen dürfen nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut, insbesondere nicht mit Altöl, befüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb. Eine Verwendung als Lagerbehälter oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht vorher vereinbart ist.

 

Rückgaberecht

Ein Rückgaberecht ist generell ausgeschlossen, insbesondere aber bei Waren, die nach Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden und/oder extra für den Kunden bei einem Vorlieferanten bestellt wurden.

 

Gewährleistung, Prüf- und Rügepflicht des Käufers / Haftung / Schadensersatz

Wir bemühen uns immer um ordnungsgemäße Lieferung.

a) Für Sachmängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, wenn neben den gesetzlichen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1.) Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstücks auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Die Lieferung erfolgt in typenkonformer Verkaufsware, wobei unsere Angaben dem Mittelwert entsprechen. Abweichungen innerhalb der üblichen „DIN-Toleranzen“ gelten als Vertragserfüllung. Farbliche Unterschiede sind üblich und kein Qualitätsmerkmal. Wird die Ware in Tankwagen oder Tanks geliefert, die nicht beim Käufer verbleiben, so hat er die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Transportbegleitpapiere auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Außerdem hat er sich vor dem Abtanken durch eine Probe von der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware zu überzeugen.

2.) Bei der Untersuchung gemäß Abs. a) festgestellte Mängel hat der Käufer unverzüglich schriftlich zu rügen.

3.) Unterlässt der Käufer die jeweilige Untersuchung oder rügt er einen festgestellten oder feststellbaren Mangel nicht unverzüglich, so verliert er hinsichtlich der festgestellten und/oder der feststellbaren Mängel seine Gewährleistungsrechte. Das Gleiche gilt im Fall einer irrtümlichen Falschlieferung, und zwar auch bei einer so erheblichen Abweichung, dass eine Genehmigung der Ware durch den Käufer als ausgeschlossen betrachtet werden musste.

4.) Bei einem versteckten Mangel hat der Käufer unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Die Beanstandung eines versteckten Mangels ist nach Ablauf von 7 Tagen nach Empfang der Ware ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung wegen Falschlieferung bleibt unberührt.

5.) Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen den Transportführer zu sorgen.

6.) Eine Gewährleistung unsererseits wird ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware beim Käufer nicht ordnungsgemäß gelagert und gewartet oder dem Zugriff Dritter ausgesetzt war.

7.) Bei Maschinen führt jeder betriebsfremde Eingriff zum Verlust des Rügerechts. Gebrauchte Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung (wie beschrieben und/oder besehen) verkauft, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.) Alle weitergehenden Ansprüche als die vorstehend genannten, also auch solche, die keine Gewährleistungsansprüche sind, sind ausgeschlossen.

9.) Sollten wir zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sein, beschränkt sich dieser in allen Fällen (insbesondere auch im Falle des Verzugs oben gem. Ziffer 3) – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert der einzelnen Lieferung.

b) Jegliche Schadensersatzansprüche sind immer auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen uns eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung nachgewiesen wird. Beim Fehlen von bestimmten Produkteigenschaften haften wir nur dann, wenn diese vorab schriftlich zugesichert waren. Dies gilt auch für die Fälle, in denen wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben. Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist in allen Fällen ausgeschlossen. Alle Angaben über Maße und Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten sind unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben des Lieferanten (Herstellers).

Sofern eine Mängelrüge begründet ist, werden wir die gelieferte Ware nach unserer Wahl entweder nachbessern oder gegen ein fehlerfreies Produkt austauschen. Nur bei endgültigem Fehlschlagen unserer Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Besondere Garantieerklärungen des Herstellers geben wir in vollem Umfang weiter. Maßgebend sind insoweit die dafür bestehenden Bedingungen des Vorlieferanten (Herstellers), einschließlich der technischen Beschreibung, auch insoweit diese bei Vertragsabschluss mit uns nicht vorgelegen haben. Die Haftung ist auf den Umfang beschränkt, in dem der Hersteller Ersatz leistet; eine eigene Verbindlichkeit gegen uns wird nicht begründet.

 

Datenschutz/Datenschutzerklärung

1. Datenerhebung und -verwendung zur Vertragsabwicklung, Kontaktaufnahme

Wir erheben personenbezogene Daten, wenn Sie uns diese im Rahmen Ihrer Bestellung oder bei einer Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) freiwillig mitteilen. Wir verwenden die von ihnen mitgeteilten Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen. Soweit Sie hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO erteilt haben, indem Sie sich für die Eröffnung eines Kundenkontos entscheiden, verwenden wir Ihre Daten zum Zwecke der Kundenkontoeröffnung. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung Ihres Kundenkontos werden Ihre Daten für die weitere Verarbeitung eingeschränkt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren. Die Löschung Ihres Kundenkontos ist jederzeit möglich und kann durch eine Nachricht an die unten beschriebene Kontaktmöglichkeit erfolgen.

2. Datenweitergabe

Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO geben wir Ihre Daten an ein beauftragtes Inkassounternehmen weiter, soweit unsere Zahlungsforderung trotz vorausgegangener Mahnung nicht beglichen wurde. In diesem Fall wird die Forderung unmittelbar vom Inkassounternehmen eingetrieben. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung rufen wir ggf. Informationen der SCHUFA, der Creditreform oder anderer Unternehmen ab.

Soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist, geben wir Ihre Daten zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO an ein mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weiter,. Entsprechendes gilt für die Datenweitergabe an unsere Hersteller bzw. Großhändler in den Fällen, in denen sie den Versand für uns übernehmen (Streckengeschäft). Sofern Sie uns hierzu während oder nach Ihrer Bestellung Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, geben wir aufgrund dieser gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre Email-Adresse und/oder Telefonnummer an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann. Die Einwilligung kann jederzeit durch eine Nachricht an die untenbeschriebene Kontaktmöglichkeit widerrufen werden. Nach Widerruf löschen wir Ihre hierfür angegebenen Daten, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.

 

Geltung / Rechtsanwendung

Die vorliegende Fassung gilt ab 01.01.2019 und tritt an die Stelle aller früheren Bedingungen. Diese Bestimmungen gehen weder Handelsbrauch noch abweichende gesetzliche Regelungen vor. Soweit diese allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen keine besondere Regelung enthalten, gelten die deutschen Gesetze.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten unter den Vertragsparteien ist Koblenz, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder wenn der Kunde keinen allg. Gerichtsstand in Deutschland hat (§ 38 Abs. II ZPO). Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten ist Gerichtsstand der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Beklagten.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An ihre Stelle sollen Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am nächsten kommen.

Diese Bedingungen entsprechen im Wesentlichen der unverbindlichen Konditionenempfehlung des Verbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. für dessen Wirtschaftszweig. Sie sind beim Bundeskartellamt angemeldet und von diesem im Bundesanzeiger vom 08.07.1980 öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Richard Dötsch GmbH, Im Hundel 9, 56220 Kettig

Tel.: (02637) 942390, Email: info@doetsch-schmierstoffe.de